Anmelden Register

Umfrage: Regeländerung
Diese Umfrage ist geschlossen.
Änderung wie beschrieben wird angenommen
66.67%
2 66.67%
Änderung wie beschrieben wird abgelehnt
0%
0 0%
Änderung muss entsprechend der weiteren Vorschläge angepasst und neu abgestimmt werden
33.33%
1 33.33%
Gesamt 3 Stimme(n) 100%
∗ Du hast diese Antwort gewählt. [Zeige Ergebnisse]

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Regeln Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren)
#1
alte Regel schrieb:Architektonischer Anspruch
◦ Beleuchtung ist wichtig
Bauten und deren Umgebung sollten gut ausgeleuchtet sein, um das Spawnen von Mobs minimal zu halten.

◦ Mittelalterliches Bauen
Neue Bauwerke sollten sich in den bestehenden mittelalterlichen/Fantasy Baustil gut einfügen.

◦ Keine Sinnfreie Phallussymbolik
Türme sind nicht grundsätzlich verboten sollten jedoch einen Zweck und ästhetischen Anspruch haben.

Kann und sollte so bleiben

alte Regel schrieb:• Baugenehmigungen sind erforderlich
Jede Veränderung der Karte außerhalb eines genehmigten Bauvorhabens oder Beginnergrundstücks erfordert eine Baugenehmigung.

Neue User bekommen zunächst ein, als solches vom Besitzer des Baugrunds oder mit Zustimmung der Community (Forenumfrage) im besitzerlosen Raum als solches bestimmtes, Beginnergrundstück zugewiesen - für alles Weitere ist die Einholung einer Baugenehmigung erforderlich.

Formvorschriften hierfür:
◦Es ist eine öffentliche Umfrage von mindestens 2 Tagen Dauer im Forum zu erstellen — der Antragsteller erhält bei dieser kein Stimmrecht.
◦Der Post hat einen Screenshot der Karte zu enthalten, der die beantragte Stelle zeigt (Nach Möglichkeit hervorgehoben).
◦Eine genaue Beschreibung des Umfangs ist vonnöten (entweder in Text- oder in Koordinatenform).
◦Die Baugenehmigung gilt als erteilt, wenn mind. 50% derer, die abgestimmt haben sich dafür ausgesprochen haben.
◦Baugenehmigungen können nicht im Nachhinein erteilt werden.

◦Die in der Baugenehmigung festgelegte Größenbeschränkung gilt auch unterirdisch (z.B. für Keller).

Die Regelung soll durch das folgende Regelwerk ersetzt werden:

neue Regel schrieb:- Baugenehmigungen
Veränderungen der Karte sind nur innerhalb genehmigter Gebiete und Stadtgrundstücken zulässig.
-- Stadtgrundstücke
Jedem Spieler steht ein Stadtgrundstück in Uhuc-City mit Start auf dem Server zu.
Der Spieler kann sich eines der freien Grundstücke eigenständig auswählen. Durch
Anbringen eines Besitzschildes mit dem Namen gilt ein Grundstück als in Anspruch genommen.
-- Vormerkung
Jeder Spieler kann Gebiete der Karte die bereits erforscht wurden für sich vormerken. Dies bedarf eines formlosen Antrages mit einem Overviewer Link zum Gebiet und einem Screenshot des Gebietes aus dem durch farbige Linien die
Abmessungen grob ersichtlich sind.
Mehrfaches vormerken eines Gebietes durch mehrere Spieler ist zulässig. Gebiete die bereits ein anderer Spieler besitzt können nicht vorgemerkt werden.
Eine Vormerkung gilt mit Post im Forum als gestellt.
-- Bauantrag
Wenn ein Spieler außerhalb der Hauptstadt Uhuc-City etwas bauen möchte muss er einen Gebietsantrag mit den Mindestangaben (siehe Vormerkung) stellen und eine Umfrage mit zwei Antwortoptionen hinzufügen.
Die Bebauung muss grundsätzlich konform zu den Vorgaben erfolgen (siehe Architektonischer Anspruch) ansonsten ist der Spieler in der Gestaltung und Nutzung
frei.
Nach Ablauf der Umfrage gilt jeder Antrag als genehmigt dem mehr wie 50% Zustimmung hat. Die Laufzeit einer Umfrage beträgt 24h.
Sollte das beantragte Gebiet von einem anderen Spieler vorgemerkt worden sein ist
die Laufzeit der Umfrage mit 48h zu bemessen.

Wer seinen Gebietsantrag und die Verwendung näher begründen möchte darf dies tun.
alte Regel schrieb:• Verwaiste Bauwerke
◦Alle Bauwerke müssen einem oder mehreren Spieler auf der Whitelist zugeordnet werden können — im Zweifelsfall durch einen Thread im Forum — ist dies nicht der Fall ist das Bauwerk »verwaist«.
◦Verwaiste Bauwerke können von anderen Spielern mittels eines Bauantrags übernommen werden.
◦Bei Rückkehr eines Spielers auf den Server gehen alle verwaisten Gebäude, deren letzter Besitzer er war, an ihn zurück.

Dieser Passus soll ergänzt bzw. einfacher gefasst werden

neue Regel schrieb:-Bestandsobjekte
--verwaiste Gebiete
Kann ein Gebiet oder Stadtgrundstück keinem Spieler auf der Whitelist zugeordnet werden gilt es als >>verwaist<<. Gebiete anderer Spieler können von aktiven Spielern auf der Whitelist übernommen werden.
--Übernahmen
Die Übernahme eines verwaisten Gebietes ist per Antrag im Forum zu erklären.
Die Abstimmung muss mindesten 48h Stunden laufen. Ein Übernommenes Grundstück darf NICHT verändert werden.
--Bauantrag
Will ein Spieler ein übernommenes Grundstück bebauen, verändern, nutzen (hierzu zählt auch der Inhalt der Kisten) ist hierfür ein gesonderter Bauantrag zu stellen. Die Abstimmungsdauer beträgt 48 Stunde. Eine ausführliche Begründung ist aufgrund der Folgen verpflichtend!
--Rückkehr des Besitzers
Bei Rückkehr des ursprünglichen Besitzers fallen rein "übernommene" Gebiete auf dessen Verlangen an Ihn zurück. Bei übernommenen Grundstücken für die ein gesonderter Bauantrag vorliegt ist die Rückgabe mit dem derzeitigen Besitzer abzusprechen. Bei Streitigkeiten ist die Sache der Community vorzutragen und im Zweifel per Abstimmung über den Fall zu entscheiden.

alte Regel schrieb:• Verfahren bei ungenehmigten Gebäuden
Wird ein Bauwerk gefunden, das im Verdacht steht ohne Genehmigung erbaut worden zu sein, so ist ein entsprechender Thread im Forum zu erstellen, in dem zu versuchen ist den Erbauer zu ermitteln (z.B. per Umfrage).

Handelt es sich tatsächlich um einen ungenehmigten Bau, so hat eine der folgenden Maßnahmen ergriffen zu werden:
◦Kann der Erbauer ermittelt werden, so hat dieser das Bauwerk zu entfernen — Maßnahmen wegen des Regelverstoßes sind im Ermessen der Community und des Admins.
◦Kann der Erbauer nicht ermittelt werden, so wird der User, der verpflichtet wird das Bauwerk zu entfernen ausgelost.

Wird der Erbauer nach der Entfernung noch festgestellt, so ist ein permanenter Server-Ban ob des gebrochenen Vertrauensverhältnisses unumgänglich.

Sonderfall: Liegt das ungenehmigte Gebäude auf dem Gelände eines genehmigten Bauvorhabens, so liegt es im Ermessen des Besitzers des Baugrunds, ob dieses zu entfernen ist, oder nicht — An etwaigen Maßnahmen ob des Regelverstoßes hat dies ggF. nichts zu ändern.

Diesen Passus könnte man so lassen ... oder ein Wenig einfacher fassen wie:

neue Regel schrieb:-Verfahren bei Bauten außerhalb genehmigter Gebiet
Wird ein Bauwerk gefunden, das im Verdacht steht ohne Genehmigung erbaut worden zu sein, so ist ein entsprechender Thread im Forum zu erstellen. Es soll
versucht werden den Erbauer zu ermitteln.

Liegt eine ungenehmigt Aktion vor sind in Absprache mit der Community Maßnahmen für den Rückbau und Strafen wegen eines Regelverstoßes zu treffen.

Bei ungenehmigten Aktionen im Gebiet eines anderen Spielers ist dessen Meinung
im Hinblick auf etwaigen Rückbau zu berücksichtigen.


Ich bitte um eine Rege Teilnahme!

Da es sich um eine Regeländerung handelt ist die Umfrage (nach Rücksprache mit Cyd) für die Dauer von 4 Wochen geöffnet. Hinsichtlich Verbesserungen füge ich Optionen zum Abstimmen hinzu das hier im Thema gepostete Änderungen zu berücksichtigen und Neu abzustimmen ist.

Fast vergessen Angel Grund für diese Abstimmung sind natürlich die vorangegangenen Disskussionen hier nochmal die Links

Disskussion über Änderung des Baugenehmigungsverfahrens

Disskussion über die Revision Uhuc Projekt


edit von CyD: Ich hab um einige Regelpassagen noch in QUOTEs gesetzt.

edit von Kalmi: Ich hab Cyds quotes richtig betitelt ein paar neue Regel waren aus versehen als alte deklariert
#2
Ich bin mit den Regeländerungen fast komplett zufrieden. Das einzige was mich stört, ist dass eine Übernahme und ein Umbau eines Verweisten Objektes nach diesen Regeln 4 Tage dauert, da man das Grundstück erst Übernehmen muss und es dann Umbauen kann. Oder dürfen diese Umfragen paralell laufen?
Martin
Bauleiter Plastic Beach und Stadtratsmitglied Colonial One
#3
hm das ist ne gute frage ob sowas auch parallel laufen kann ... würde mal attock ja sagen aber auch gern mal die Meinung der anderen hören.

Punkt ist halt das man zwischen übernahme (zum schutz) und umbau unterscheiden sollte da der neue Besitzer halt in den umbau zeit und material investiert und es daher nicht einfach mal so zurückgeben sollen muss wenn "böse gesagt" der Vorbesitzer das im overviewer sieht und dann der Meinung ist es zurück
zu holen
#4
Mir sind ein paar Dinge aufgefallen:

"Gebiete die bereits ein anderer Spieler besitzt können nicht vorgemerkt werden." ← warum nicht? Wenn das Gebiet irgendwann verwaist ist, kann man es ja auch vormerken.

"Eine Vormerkung gilt mit Post im Forum als gestellt." ← Sollten alle vllt gesammelt in einen Sammelthread »Gebietsvormerkungen« welcher Sticky ist.

"außerhalb der Hauptstadt Uhuc-City etwas bauen möchte" ← Innerhalb geht auch. Braucht halt nen Bauantrag.

"mit zwei Antwortoptionen" ← Sind »Apfel« und »Birne« zwei valide Antwortoptionen? Zustimmung oder Ablehnung wären besser.

"genehmigt dem mehr" → "genehmigt der mehr"?

Der ganze alten Absatz mit den verwaisten Bauwerken würde ich so lassen wie er ist. Lediglich die ausführliche Begründung beim Bauantrag/Übernahmeantrag wäre hilfreich. Den Unterschied zwischen Übernahme und Bauantrag seh ich als ziemlich kompliziert an. Wenn man das Bauwerk vor anderen Übernahmen sichern will, kann man das dann auch im Bauantrag sagen. Wenn man es dem alten Spieler nach der Rückkehr wieder übergeben will, reicht meines Erachtens ein Hinweis dazu im Forum (siehe Rabenfels). Wer mit den neuen Änderungen an seinem alten Gebäude unzufrieden ist, hätte es nicht verwaisen lassen dürfen IMHO.

Beim Absatz mit den ungenehmigten Gebäuden scheint nur die Strafe entschäft worden zu sein. Jetzt liegt es halt im Ermessen der Community.

Just my thoughts.

Im Übrigen, das Verfahren zur Regeländerung ist ziemlich kompliziert und langwierig. Gerade wenn man idealerweise vor der eigentlichen Abstimmung noch eine Korrekturphase des »Regeltextes« durchführen sollte. Beides Parallel wie hier könnte zu Irrungen führen. Mal schauen.

@Kalmi, der Übersichthalber hättest du dich beim Zitieren der alten und neuen Regeln an diff orientieren sollen. Zumindest mit roter und grüner Farbe.
#5
(07.10.2015, 22:10)CyD schrieb: Mir sind ein paar Dinge aufgefallen:

"Gebiete die bereits ein anderer Spieler besitzt können nicht vorgemerkt werden." ← warum nicht? Wenn das Gebiet irgendwann verwaist ist, kann man es ja auch vormerken.


und dann passiert was wenn es verwaist ist hinsichtlich der Vormerkung?
ich finde es widerspricht der Handhabung mit übernahme wenn man es vormerken könnte.

CyD schrieb:"Eine Vormerkung gilt mit Post im Forum als gestellt." ← Sollten alle vllt gesammelt in einen Sammelthread »Gebietsvormerkungen« welcher Sticky ist.
das war mit dem Satz auch gemeint, mit dem Post im forgesehenen Thema.

CyD schrieb:"außerhalb der Hauptstadt Uhuc-City etwas bauen möchte" ← Innerhalb geht auch. Braucht halt nen Bauantrag.
mein fehler... könnte man durch die Bezeichnung außerhalb Startgrundstück ersetzen was auch nicht großartig nochmal neu abgestimmt werden müsste da es sich um einen Formulierungsfehler handelt.

CyD schrieb:"mit zwei Antwortoptionen" ← Sind »Apfel« und »Birne« zwei valide Antwortoptionen? Zustimmung oder Ablehnung wären besser.
Ähm versteh ich nicht... ist doch Ablehnung oder Zustimmung... plus neuabstimmen

Daher verstehe ich den Einwand nicht ganz

CyD schrieb:"genehmigt dem mehr" → "genehmigt der mehr"?
??? wo steht das genau?

CyD schrieb:Der ganze alten Absatz mit den verwaisten Bauwerken würde ich so lassen wie er ist. Lediglich die ausführliche Begründung beim Bauantrag/Übernahmeantrag wäre hilfreich. Den Unterschied zwischen Übernahme und Bauantrag seh ich als ziemlich kompliziert an. Wenn man das Bauwerk vor anderen Übernahmen sichern will, kann man das dann auch im Bauantrag sagen. Wenn man es dem alten Spieler nach der Rückkehr wieder übergeben will, reicht meines Erachtens ein Hinweis dazu im Forum (siehe Rabenfels). Wer mit den neuen Änderungen an seinem alten Gebäude unzufrieden ist, hätte es nicht verwaisen lassen dürfen IMHO.
Was ist wenn einer wiederkommt und es haben will und der der es übernommen hat es nicht hergeben will????

CyD schrieb:Beim Absatz mit den ungenehmigten Gebäuden scheint nur die Strafe entschäft worden zu sein. Jetzt liegt es halt im Ermessen der Community.
Hat es doch vorher auch.. der Absatz ist halt ziemlich einfach und allgemein gehalten warum kompliziert hinschreiben wenn auch die einfach aussage reicht.
In der Diskussion kann man dann immer noch im Forum auf die verschiedenen "Strafen" eingehen.

CyD schrieb:Im Übrigen, das Verfahren zur Regeländerung ist ziemlich kompliziert und langwierig. Gerade wenn man idealerweise vor der eigentlichen Abstimmung noch eine Korrekturphase des »Regeltextes« durchführen sollte. Beides Parallel wie hier könnte zu Irrungen führen. Mal schauen.

Wenn die Änderungen/Korrekturen zu krass sind dann stimmen wir den Teil notfalls nochmal neu ab getrennt vom Rest
#6
1) Nichts passiert hinsichtlich der Vormerkung bei einer Verwaisung. So weit ich das verstanden habe, sagt eine Vormerkung nur aus, dass man sich für ein Gebiet interessiert. Ob das nun Bebaut ist oder nicht, sollte dabei keine Rolle spielen.

4) Ähm ja, »zwei Antwortoptionen« kann für mich alles sein. Ich denke es wäre besser die zwei optionen auch sinnhaftig zu betiteln in den Regeln.

5) Neue Regeln Baugenehmigung:
"Nach Ablauf der Umfrage gilt jeder Antrag als genehmigt, der mehr wie 50% Zustimmung hat."

6) Pech gehabt. Wer bei einer Whitelist-Säuberung seine Bauwerke verliert und jemand anderes baut die weiter ist selbst schuld. Klingt ein bisschen hart, aber auf der Whitelist zu bleiben ist jetzt nicht sonderlich aufwendig. Warum sollte zB Seele die Farm wieder an gsec zurückgeben, wenn dieser zurück kommen sollte. Seele hat die Farm übernommen und ausgebaut. gsec hätte den Server auch nie verlassen brauchen, dann hätte Seele auch nichts umbauen dürfen.

8) Mal schauen wie das mit dem aktuellen Thread ausgeht.

Das ich da auch noch falsch die Quotes gesetzt habe bei deinem Post ist ziemlich peinlich. Ich bin das jetzt auch nicht nochmal komplett durchgegangen. Hoffentlich hab ich da nichts missinterpretiert.
#7
Smile 
(08.10.2015, 22:11)CyD schrieb: 5) Neue Regeln Baugenehmigung:
"Nach Ablauf der Umfrage gilt jeder Antrag als genehmigt, der mehr wie 50% Zustimmung hat."

5) Neue Regeln Baugenehmigung:
"Nach Ablauf der Umfrage gilt jeder Antrag als genehmigt, der mehr als 50% Zustimmung hat."
#8
Um diesen Punkt zu klären kurze Erläuterung:

erster Entwurf schrieb:... jeder Antrag als genehmigt dem mehr wie 50% zugestimmt haben.

Das habe ich in die bestehende Form geändert Big Grin

Dummerweise hab ich das dem nicht durch der ersetzt.
Und ja Emi hat Recht das wie muss man dann noch durch als ersetzen.

In dem Punkt denke ich mal ist es reine "Formulierung" daher sehe ich wegen Abstimmung und der endgültigen Fassung dieses Passus gelassen entgegen Angel



Hab mir mal gerade nochmal alles durchgelesen was bisher so hier steht und fasse mal wie folgt zusammen:

Punkt 1)
Die Vormerkung bereits in Besitz stehender Gebiete müsste genauer diskutiert werden da:
Zitat:Cyd der Meinung ist es macht keinen Unterschied.

Faktisch ist es aber so das durch die Vormerkung die Abstimmungsdauer betroffen sein soll... ergo müsste man mal erörtern wie es sich bei der Übernahme eines verwaisten Gebietes auswirken soll oder ob dort keine Auswirkung auf die Abstimmungsdauer benötigt wird.

Punkte 2)
Vormerkung gilt mit Post im Forum als gestellt

hier wäre ich für eine Redaktionelle Anpassung

neue Fassung schrieb:Eine Vormerkung gilt mit Post im Forum (Thema Vorgemerkte Gebiete) als gestellt.

Sollte jemand meinen, diese Anpassung sei nicht redaktioneller Art und müsste neu abgestimmt werden bitte hier MITTEILEN.
Über Art der Anpassung kann man sicherlich noch reden, war jetzt mein erster Einfall, ansonsten ist der Punkt, wenn keine
Vorbehalte mehr kommen, nach Ende der Abstimmung nur noch redaktionell anzupassen finde ich.

Punkt 3)
ebenfalls ein Fehler im Ausdruck der redaktioneller Korrektur bedarf

neue Fassung schrieb:Wenn ein Spieler außerhalb seines Startgrundstückes etwas bauen möchte ....

Wegen Abstimmung etc. würd ich es ansonsten wie in Punkt 2 beschrieben handhaben wollen.

Punkt 4)
Habe jetzt erst verstanden wogegen sich Cyds Einwand gerichtet hat.

Denke das wir das auch als redaktionelle Änderung behandeln sollten und einfach in ner Klammer diese Klarstellung ergänzen müssten

Punkt 5)
Auch redaktioneller Art, einigen wir uns hier auf eine Formulierung und dann im Sinne von Punkt 2 zu berücksichtigen.

Punkt 6)
Bei dem Teilabschnitt zu den verwaisten Bauwerken besteht Redebedarf. Da Stand jetzt nur Emi und Sharnei schon abgestimmt haben würde ich nach deren Zustimmung hier vorschlagen
diesen Passus von der Änderung auszunehmen und erstmal in einem gesonderten Thema zu erörtern.

Aus dem bisherigen Verlauf habe ich das Gefühl das wir hier mehr als eine redaktionelle Anpassung des Vorschlags brauchen und vielleicht erstmal klären müssen wie wir das überhaupt handhaben wollen.

Bei Annahme der Änderung ist dann dieser Passus nicht mehr enthalten wenn wir uns darauf einigen.

Punkt 7)
Inhaltlich hat sich der Punkt zu ungenehmigten Bauten geändert, faktisch ist die Regel aber nach wie vor die selbe.

Sollte hier kein Widerspruch zur der Neufassung kommen dass sich der Regelungsinhalt geändert hat sehe ich es als nicht problematisch an und würde diesen Punkt (redaktionelle Anpassungen von Rechtschreibfehlern ausgenommen)
auch so weiter in der Abstimmung belassen

Punkt 8)
Kann ich Cyds vorbehalte verstehen... bis auf die verwaisten Bauwerke sehe ich da aber bis Dato kein Problem.

Würde ansonsten bei größeren Verwerfungen der anderen Teilbereich den Vorschlag von Punkt 6 aufgreifen.
Allerdings sehe ich bei den "Gebietsanträgen" und "ungenehmigten Bauwerken" bis dato keine. Bitte korrigiert mich wenn es
anders sein sollte.

Punkt 9)
Allgemein wünsche ich mir bei der Diskussion eine große Beteiligung. Etwas zu den Sachen zu schreiben (auch sehr wenig)
stellt nach außen auch klar das die Änderung legitimiert ist von der Community. Daher bin ich für jede Stellungnahme Dankbar.

Damit es nicht drunter und drüber geht bitte ich die aufgegriffenen Punkte und deren Nummerierung zu beachten und falls neue
auftreten vortzuführen damit es halbwegs übersichtlich bleibt.

Punkt 10)
Chreasher schrieb:Das einzige was mich stört, ist dass eine Übernahme und ein Umbau eines Verweisten Objektes nach diesen Regeln 4 Tage dauert, da man das Grundstück erst Übernehmen muss und es dann Umbauen kann. Oder dürfen diese Umfragen paralell laufen?

Chreashers Einwand wurde noch nicht besprochen fällt aber summarisch unter Punkt 1 und Punkt 6 so wie ich das sehe. Bitte euch daher um
weitere Wortmeldungen zu diesem Aspekt.

Soweit von meiner Seite warte auf Rückmeldungen von euch.
#9
Also ich stimme dem vorschlag soweit zu, nur den Punkt mit der Übernahme von verwaisten Gebieten würde ich so lassen (zumindest vom konzept), wie er jetzt ist.
#10
Ehrlich gesagt tu ich mir echt schwer dem Thread folgen zu können. Das Thema ist zu komplex und umfangreich, als das ich mich damit mal "zwischendurch" geschäftigen kann. Eine Aufteilung in verschiedene Stufen bei der Abwicklung von Regeländerungen wäre beim nächsten Mal schon besser. Erst die Anforderungen und die Diskussion, dann die Formulierung und am Ende die Abstimmung. Wobei man teilweise sicherlich Dinge zusammenfassen kann. Jedoch sollten die einzelnen Dinge immer schön handliche Häppchen bleiben^^

Soweit ich das sagen kann, gibts von mir nur bei einer Sache einwand: Verwaiste Gebäude und deren Übernahme.

Ich finde es echt zu kompliziert, zum einen eine Deklaration zwischen »Übernehmen« und »Umbauen« ist überflüssig und zum anderen ist kann man sich dass mit dem Zurückgeben von Gebieten sparen.

Ich kann nur das nochmal wiederholen was ich früher schon geschrieben hatte:
(07.10.2015, 22:10)CyD schrieb: Der ganze alten Absatz mit den verwaisten Bauwerken würde ich so lassen wie er ist. Lediglich die ausführliche Begründung beim Bauantrag/Übernahmeantrag wäre hilfreich. Den Unterschied zwischen Übernahme und Bauantrag seh ich als ziemlich kompliziert an. Wenn man das Bauwerk vor anderen Übernahmen sichern will, kann man das dann auch im Bauantrag sagen. Wenn man es dem alten Spieler nach der Rückkehr wieder übergeben will, reicht meines Erachtens ein Hinweis dazu im Forum (siehe Rabenfels). Wer mit den neuen Änderungen an seinem alten Gebäude unzufrieden ist, hätte es nicht verwaisen lassen dürfen IMHO.

Kalmi schrieb:Was ist wenn einer wiederkommt und es haben will und der der es übernommen hat es nicht hergeben will????

Es ist jetzt nicht so, dass man sonderlich viel tun muss um seine Gebäude nicht Verwaisen zu lassen. Man muss lediglich auf der Whitelist bleiben, was heißt 1-2x jährlich beim Whitelist-Cleaning aufzupassen. Nicht zu viel verlangt, meiner Meinung nach.

Kannst du dir wohl ein Szenario ausmalen, wo das eintreten könnte, dass jmd seine Bauwerke wieder haben will, nachdem er zugelassen hat, dass diese Verwaisen?




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste