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Umfrage: Baugenehmigung Holzstapel erteilen?
Diese Umfrage ist geschlossen.
Genehmigt
75.00%
3 75.00%
Abgelehnt
25.00%
1 25.00%
Gesamt 4 Stimme(n) 100%
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Baugenehmigung für Holzstapel
#1
Gebaut werden soll ein Holzstapel mit Eiche-, Birke-, Fichte- und Dunklem Eichenholz. Er soll schön geschlichtet und nach Holzsorte sortiert aufgestapelt werden.
Ort wäre auf dem Hügel im Wald bei der kleinen Mühle östlich vom Bauernhof. 

Es soll besonders darauf geachtet werden, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht verunstaltet wird.


Angehängte Dateien
.png   Holzstapel.png (Größe: 1,25 MB / Downloads: 25)
#2
beachte bitte die Belastung des Gewichts für den Boden!
Rechtschreibung...kann man das essen o.O
#3
Bitte prüfe erstmal die beiden Paragraphen zu Holztstapeln (§43a "Dekorative Holzstapel" und §43b "Holzstapel zur Nutzholzspeicherung"). Ich glaube dass hier klar ein Verstoß vorliegt. Ich kann daher deinen Antrag nur ablehnen.
#4
Auf die Belastung des Bodens soll weitgehend Rücksicht genommen werden. Nach Möglichkeit sollen auch bodenschonende Unterlagen (Podzol, Grasweg) verwendet werden, um den empfindlichen Waldboden zu schützen.

@tom_imk: Ich bitte darum, mir genauere Informationen zu etwaigen Verstößen aufzuzeigen, da aus meiner Sicht kein Verstoß zu sehen ist.
#5
§43a Absatz 6: "Der Abstand zu genutzten Gebäuden darf 20 Blöcke nicht überschreiten." Offensichtlich kann damit dein Bauprojekt kein dekorativer Holzstapel sein.

Doch auch die zweite Variante funktioniert eindeutig nicht:
§43b Absatz 2: "Eine Durchmischung von Holzsorten ist nur in Ausnahmefällen erlaubt." Hierzu gab es bereits zwei Urteile:

Aus der Urteilsbegründung von CyD-v-Kromonos November 2012:
"..daher ist eine Verwendung von mehr als zwei Holzsorten bei naheliegenden Holzstapeln unzulässig und auch nicht durch Ausnahmeregelungen genehmigungsfähig."
Was "naheliegend" ist führte in der Folge zu hitzigen Streits und dem großen Feuer vom Februar 2013.

Aus der Urteilsbegründung von caruso314-v-Alle im März 2013:
"Hiermit wird hochrichterlich festgestellt, dass in einem Radius von 16 Blöcken um einen holzsortenreinen Holzstapel maximal ein Holzstapel einer weiteren Holzsorte existieren darf. Die Durchmischung von Holzsorten bei Nutzstapeln ist demnach ab der dritten Sorte innerhalb eines 16 Blockradiuses strengstens verboten."
caruso314 war da schon vom Server gebannt und das Urteil hat nur noch einmal bestätig was für eine Mehrheit schon offensichtlich klar war.

Ich hoffe dass die mit "Genehmigt" abstimmenden Laien noch überstimmt werden können. Ich muss mir sonst wirklich überlegen ob ich bei soviel Anarchie hier noch richtig bin.
#6
Ich kann dir versichern, dass die Vermischung von Holzsorten in einem Radius von 16 Blöcken zentriert auf den Schwerpunkt (um die Masse des Stapels und damit des Holzes zu beachten) des Holzstapels den Vorschriften gemäß erfolgen wird. Der Wortlaut "naheliegend" ist nicht weiter definiert und lege ich als die 16 Blöcke aus dem Urteil vom März '13 aus.
#7
MOMENT

habt ihr auch bedacht wie die Bäume sich dabei fühlen?


*afk baumkuscheln*
Rechtschreibung...kann man das essen o.O
#8
Herrschaften, hätte Herr Burkhard S. aus P. nur einen halb so vernünftigen Antrag wie diesen hier abgegeben, dann hätte sich auch die Bürokratie ihr Herz erweichen lassen. Mein Herz ist erweicht, und deshalb stimme ich diesem vorbildlichen Antrag zu. Dennoch möchte ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass bei der Wahl eines geeigneten Standortes in freier Natur unbedingt noch Faktoren wie die lokale Niederschlagshäufigkeit zu beachten wäre, da diese manche Böden in ihrem statischen Tragevermögen beeinflussen können.

Hochachtungsvoll

Ihr Garouga
#9
ich warte immernoch seele!
Rechtschreibung...kann man das essen o.O
#10
Abgeschlossen.




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