[Regeln] Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) - Druckversion +- uhuC (https://uhuc.de) +-- Forum: Minecraft (https://uhuc.de/forum-28.html) +--- Forum: Minecraft (https://uhuc.de/forum-25.html) +--- Thema: [Regeln] Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) (/thread-584.html) Seiten:
1
2
|
Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) - Kalmidrion - 02.10.2015 alte Regel schrieb:Architektonischer Anspruch Kann und sollte so bleiben alte Regel schrieb:• Baugenehmigungen sind erforderlich Die Regelung soll durch das folgende Regelwerk ersetzt werden: neue Regel schrieb:- Baugenehmigungen alte Regel schrieb:• Verwaiste Bauwerke Dieser Passus soll ergänzt bzw. einfacher gefasst werden neue Regel schrieb:-Bestandsobjekte alte Regel schrieb:• Verfahren bei ungenehmigten Gebäuden Diesen Passus könnte man so lassen ... oder ein Wenig einfacher fassen wie: neue Regel schrieb:-Verfahren bei Bauten außerhalb genehmigter Gebiet Ich bitte um eine Rege Teilnahme! Da es sich um eine Regeländerung handelt ist die Umfrage (nach Rücksprache mit Cyd) für die Dauer von 4 Wochen geöffnet. Hinsichtlich Verbesserungen füge ich Optionen zum Abstimmen hinzu das hier im Thema gepostete Änderungen zu berücksichtigen und Neu abzustimmen ist. Fast vergessen Grund für diese Abstimmung sind natürlich die vorangegangenen Disskussionen hier nochmal die Links Disskussion über Änderung des Baugenehmigungsverfahrens Disskussion über die Revision Uhuc Projekt edit von CyD: Ich hab um einige Regelpassagen noch in QUOTEs gesetzt. edit von Kalmi: Ich hab Cyds quotes richtig betitelt ein paar neue Regel waren aus versehen als alte deklariert RE: Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) - Chreasher - 02.10.2015 Ich bin mit den Regeländerungen fast komplett zufrieden. Das einzige was mich stört, ist dass eine Übernahme und ein Umbau eines Verweisten Objektes nach diesen Regeln 4 Tage dauert, da man das Grundstück erst Übernehmen muss und es dann Umbauen kann. Oder dürfen diese Umfragen paralell laufen? RE: Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) - Kalmidrion - 02.10.2015 hm das ist ne gute frage ob sowas auch parallel laufen kann ... würde mal attock ja sagen aber auch gern mal die Meinung der anderen hören. Punkt ist halt das man zwischen übernahme (zum schutz) und umbau unterscheiden sollte da der neue Besitzer halt in den umbau zeit und material investiert und es daher nicht einfach mal so zurückgeben sollen muss wenn "böse gesagt" der Vorbesitzer das im overviewer sieht und dann der Meinung ist es zurück zu holen RE: Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) - CyD - 07.10.2015 Mir sind ein paar Dinge aufgefallen: "Gebiete die bereits ein anderer Spieler besitzt können nicht vorgemerkt werden." ← warum nicht? Wenn das Gebiet irgendwann verwaist ist, kann man es ja auch vormerken. "Eine Vormerkung gilt mit Post im Forum als gestellt." ← Sollten alle vllt gesammelt in einen Sammelthread »Gebietsvormerkungen« welcher Sticky ist. "außerhalb der Hauptstadt Uhuc-City etwas bauen möchte" ← Innerhalb geht auch. Braucht halt nen Bauantrag. "mit zwei Antwortoptionen" ← Sind »Apfel« und »Birne« zwei valide Antwortoptionen? Zustimmung oder Ablehnung wären besser. "genehmigt dem mehr" → "genehmigt der mehr"? Der ganze alten Absatz mit den verwaisten Bauwerken würde ich so lassen wie er ist. Lediglich die ausführliche Begründung beim Bauantrag/Übernahmeantrag wäre hilfreich. Den Unterschied zwischen Übernahme und Bauantrag seh ich als ziemlich kompliziert an. Wenn man das Bauwerk vor anderen Übernahmen sichern will, kann man das dann auch im Bauantrag sagen. Wenn man es dem alten Spieler nach der Rückkehr wieder übergeben will, reicht meines Erachtens ein Hinweis dazu im Forum (siehe Rabenfels). Wer mit den neuen Änderungen an seinem alten Gebäude unzufrieden ist, hätte es nicht verwaisen lassen dürfen IMHO. Beim Absatz mit den ungenehmigten Gebäuden scheint nur die Strafe entschäft worden zu sein. Jetzt liegt es halt im Ermessen der Community. Just my thoughts. Im Übrigen, das Verfahren zur Regeländerung ist ziemlich kompliziert und langwierig. Gerade wenn man idealerweise vor der eigentlichen Abstimmung noch eine Korrekturphase des »Regeltextes« durchführen sollte. Beides Parallel wie hier könnte zu Irrungen führen. Mal schauen. @Kalmi, der Übersichthalber hättest du dich beim Zitieren der alten und neuen Regeln an diff orientieren sollen. Zumindest mit roter und grüner Farbe. RE: Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) - Kalmidrion - 08.10.2015 (07.10.2015, 22:10)CyD schrieb: Mir sind ein paar Dinge aufgefallen: und dann passiert was wenn es verwaist ist hinsichtlich der Vormerkung? ich finde es widerspricht der Handhabung mit übernahme wenn man es vormerken könnte. CyD schrieb:"Eine Vormerkung gilt mit Post im Forum als gestellt." ← Sollten alle vllt gesammelt in einen Sammelthread »Gebietsvormerkungen« welcher Sticky ist.das war mit dem Satz auch gemeint, mit dem Post im forgesehenen Thema. CyD schrieb:"außerhalb der Hauptstadt Uhuc-City etwas bauen möchte" ← Innerhalb geht auch. Braucht halt nen Bauantrag.mein fehler... könnte man durch die Bezeichnung außerhalb Startgrundstück ersetzen was auch nicht großartig nochmal neu abgestimmt werden müsste da es sich um einen Formulierungsfehler handelt. CyD schrieb:"mit zwei Antwortoptionen" ← Sind »Apfel« und »Birne« zwei valide Antwortoptionen? Zustimmung oder Ablehnung wären besser.Ähm versteh ich nicht... ist doch Ablehnung oder Zustimmung... plus neuabstimmen Daher verstehe ich den Einwand nicht ganz CyD schrieb:"genehmigt dem mehr" → "genehmigt der mehr"???? wo steht das genau? CyD schrieb:Der ganze alten Absatz mit den verwaisten Bauwerken würde ich so lassen wie er ist. Lediglich die ausführliche Begründung beim Bauantrag/Übernahmeantrag wäre hilfreich. Den Unterschied zwischen Übernahme und Bauantrag seh ich als ziemlich kompliziert an. Wenn man das Bauwerk vor anderen Übernahmen sichern will, kann man das dann auch im Bauantrag sagen. Wenn man es dem alten Spieler nach der Rückkehr wieder übergeben will, reicht meines Erachtens ein Hinweis dazu im Forum (siehe Rabenfels). Wer mit den neuen Änderungen an seinem alten Gebäude unzufrieden ist, hätte es nicht verwaisen lassen dürfen IMHO.Was ist wenn einer wiederkommt und es haben will und der der es übernommen hat es nicht hergeben will???? CyD schrieb:Beim Absatz mit den ungenehmigten Gebäuden scheint nur die Strafe entschäft worden zu sein. Jetzt liegt es halt im Ermessen der Community.Hat es doch vorher auch.. der Absatz ist halt ziemlich einfach und allgemein gehalten warum kompliziert hinschreiben wenn auch die einfach aussage reicht. In der Diskussion kann man dann immer noch im Forum auf die verschiedenen "Strafen" eingehen. CyD schrieb:Im Übrigen, das Verfahren zur Regeländerung ist ziemlich kompliziert und langwierig. Gerade wenn man idealerweise vor der eigentlichen Abstimmung noch eine Korrekturphase des »Regeltextes« durchführen sollte. Beides Parallel wie hier könnte zu Irrungen führen. Mal schauen. Wenn die Änderungen/Korrekturen zu krass sind dann stimmen wir den Teil notfalls nochmal neu ab getrennt vom Rest RE: Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) - CyD - 08.10.2015 1) Nichts passiert hinsichtlich der Vormerkung bei einer Verwaisung. So weit ich das verstanden habe, sagt eine Vormerkung nur aus, dass man sich für ein Gebiet interessiert. Ob das nun Bebaut ist oder nicht, sollte dabei keine Rolle spielen. 4) Ähm ja, »zwei Antwortoptionen« kann für mich alles sein. Ich denke es wäre besser die zwei optionen auch sinnhaftig zu betiteln in den Regeln. 5) Neue Regeln Baugenehmigung: "Nach Ablauf der Umfrage gilt jeder Antrag als genehmigt, der mehr wie 50% Zustimmung hat." 6) Pech gehabt. Wer bei einer Whitelist-Säuberung seine Bauwerke verliert und jemand anderes baut die weiter ist selbst schuld. Klingt ein bisschen hart, aber auf der Whitelist zu bleiben ist jetzt nicht sonderlich aufwendig. Warum sollte zB Seele die Farm wieder an gsec zurückgeben, wenn dieser zurück kommen sollte. Seele hat die Farm übernommen und ausgebaut. gsec hätte den Server auch nie verlassen brauchen, dann hätte Seele auch nichts umbauen dürfen. 8) Mal schauen wie das mit dem aktuellen Thread ausgeht. Das ich da auch noch falsch die Quotes gesetzt habe bei deinem Post ist ziemlich peinlich. Ich bin das jetzt auch nicht nochmal komplett durchgegangen. Hoffentlich hab ich da nichts missinterpretiert. RE: Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) - emerald - 08.10.2015 (08.10.2015, 22:11)CyD schrieb: 5) Neue Regeln Baugenehmigung: 5) Neue Regeln Baugenehmigung: "Nach Ablauf der Umfrage gilt jeder Antrag als genehmigt, der mehr als 50% Zustimmung hat." RE: Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) - Kalmidrion - 09.10.2015 Um diesen Punkt zu klären kurze Erläuterung: erster Entwurf schrieb:... jeder Antrag als genehmigt dem mehr wie 50% zugestimmt haben. Das habe ich in die bestehende Form geändert Dummerweise hab ich das dem nicht durch der ersetzt. Und ja Emi hat Recht das wie muss man dann noch durch als ersetzen. In dem Punkt denke ich mal ist es reine "Formulierung" daher sehe ich wegen Abstimmung und der endgültigen Fassung dieses Passus gelassen entgegen Hab mir mal gerade nochmal alles durchgelesen was bisher so hier steht und fasse mal wie folgt zusammen: Punkt 1) Die Vormerkung bereits in Besitz stehender Gebiete müsste genauer diskutiert werden da: Zitat:Cyd der Meinung ist es macht keinen Unterschied. Faktisch ist es aber so das durch die Vormerkung die Abstimmungsdauer betroffen sein soll... ergo müsste man mal erörtern wie es sich bei der Übernahme eines verwaisten Gebietes auswirken soll oder ob dort keine Auswirkung auf die Abstimmungsdauer benötigt wird. Punkte 2) Vormerkung gilt mit Post im Forum als gestellt hier wäre ich für eine Redaktionelle Anpassung neue Fassung schrieb:Eine Vormerkung gilt mit Post im Forum (Thema Vorgemerkte Gebiete) als gestellt. Sollte jemand meinen, diese Anpassung sei nicht redaktioneller Art und müsste neu abgestimmt werden bitte hier MITTEILEN. Über Art der Anpassung kann man sicherlich noch reden, war jetzt mein erster Einfall, ansonsten ist der Punkt, wenn keine Vorbehalte mehr kommen, nach Ende der Abstimmung nur noch redaktionell anzupassen finde ich. Punkt 3) ebenfalls ein Fehler im Ausdruck der redaktioneller Korrektur bedarf neue Fassung schrieb:Wenn ein Spieler außerhalb seines Startgrundstückes etwas bauen möchte .... Wegen Abstimmung etc. würd ich es ansonsten wie in Punkt 2 beschrieben handhaben wollen. Punkt 4) Habe jetzt erst verstanden wogegen sich Cyds Einwand gerichtet hat. Denke das wir das auch als redaktionelle Änderung behandeln sollten und einfach in ner Klammer diese Klarstellung ergänzen müssten Punkt 5) Auch redaktioneller Art, einigen wir uns hier auf eine Formulierung und dann im Sinne von Punkt 2 zu berücksichtigen. Punkt 6) Bei dem Teilabschnitt zu den verwaisten Bauwerken besteht Redebedarf. Da Stand jetzt nur Emi und Sharnei schon abgestimmt haben würde ich nach deren Zustimmung hier vorschlagen diesen Passus von der Änderung auszunehmen und erstmal in einem gesonderten Thema zu erörtern. Aus dem bisherigen Verlauf habe ich das Gefühl das wir hier mehr als eine redaktionelle Anpassung des Vorschlags brauchen und vielleicht erstmal klären müssen wie wir das überhaupt handhaben wollen. Bei Annahme der Änderung ist dann dieser Passus nicht mehr enthalten wenn wir uns darauf einigen. Punkt 7) Inhaltlich hat sich der Punkt zu ungenehmigten Bauten geändert, faktisch ist die Regel aber nach wie vor die selbe. Sollte hier kein Widerspruch zur der Neufassung kommen dass sich der Regelungsinhalt geändert hat sehe ich es als nicht problematisch an und würde diesen Punkt (redaktionelle Anpassungen von Rechtschreibfehlern ausgenommen) auch so weiter in der Abstimmung belassen Punkt 8) Kann ich Cyds vorbehalte verstehen... bis auf die verwaisten Bauwerke sehe ich da aber bis Dato kein Problem. Würde ansonsten bei größeren Verwerfungen der anderen Teilbereich den Vorschlag von Punkt 6 aufgreifen. Allerdings sehe ich bei den "Gebietsanträgen" und "ungenehmigten Bauwerken" bis dato keine. Bitte korrigiert mich wenn es anders sein sollte. Punkt 9) Allgemein wünsche ich mir bei der Diskussion eine große Beteiligung. Etwas zu den Sachen zu schreiben (auch sehr wenig) stellt nach außen auch klar das die Änderung legitimiert ist von der Community. Daher bin ich für jede Stellungnahme Dankbar. Damit es nicht drunter und drüber geht bitte ich die aufgegriffenen Punkte und deren Nummerierung zu beachten und falls neue auftreten vortzuführen damit es halbwegs übersichtlich bleibt. Punkt 10) Chreasher schrieb:Das einzige was mich stört, ist dass eine Übernahme und ein Umbau eines Verweisten Objektes nach diesen Regeln 4 Tage dauert, da man das Grundstück erst Übernehmen muss und es dann Umbauen kann. Oder dürfen diese Umfragen paralell laufen? Chreashers Einwand wurde noch nicht besprochen fällt aber summarisch unter Punkt 1 und Punkt 6 so wie ich das sehe. Bitte euch daher um weitere Wortmeldungen zu diesem Aspekt. Soweit von meiner Seite warte auf Rückmeldungen von euch. RE: Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) - S3l33ngrab - 17.10.2015 Also ich stimme dem vorschlag soweit zu, nur den Punkt mit der Übernahme von verwaisten Gebieten würde ich so lassen (zumindest vom konzept), wie er jetzt ist. RE: Anpassung des Regelwerks Unterpunkt Bauwerke (Genehmigungsverfahren) - CyD - 18.10.2015 Ehrlich gesagt tu ich mir echt schwer dem Thread folgen zu können. Das Thema ist zu komplex und umfangreich, als das ich mich damit mal "zwischendurch" geschäftigen kann. Eine Aufteilung in verschiedene Stufen bei der Abwicklung von Regeländerungen wäre beim nächsten Mal schon besser. Erst die Anforderungen und die Diskussion, dann die Formulierung und am Ende die Abstimmung. Wobei man teilweise sicherlich Dinge zusammenfassen kann. Jedoch sollten die einzelnen Dinge immer schön handliche Häppchen bleiben^^ Soweit ich das sagen kann, gibts von mir nur bei einer Sache einwand: Verwaiste Gebäude und deren Übernahme. Ich finde es echt zu kompliziert, zum einen eine Deklaration zwischen »Übernehmen« und »Umbauen« ist überflüssig und zum anderen ist kann man sich dass mit dem Zurückgeben von Gebieten sparen. Ich kann nur das nochmal wiederholen was ich früher schon geschrieben hatte: (07.10.2015, 22:10)CyD schrieb: Der ganze alten Absatz mit den verwaisten Bauwerken würde ich so lassen wie er ist. Lediglich die ausführliche Begründung beim Bauantrag/Übernahmeantrag wäre hilfreich. Den Unterschied zwischen Übernahme und Bauantrag seh ich als ziemlich kompliziert an. Wenn man das Bauwerk vor anderen Übernahmen sichern will, kann man das dann auch im Bauantrag sagen. Wenn man es dem alten Spieler nach der Rückkehr wieder übergeben will, reicht meines Erachtens ein Hinweis dazu im Forum (siehe Rabenfels). Wer mit den neuen Änderungen an seinem alten Gebäude unzufrieden ist, hätte es nicht verwaisen lassen dürfen IMHO. Kalmi schrieb:Was ist wenn einer wiederkommt und es haben will und der der es übernommen hat es nicht hergeben will???? Es ist jetzt nicht so, dass man sonderlich viel tun muss um seine Gebäude nicht Verwaisen zu lassen. Man muss lediglich auf der Whitelist bleiben, was heißt 1-2x jährlich beim Whitelist-Cleaning aufzupassen. Nicht zu viel verlangt, meiner Meinung nach. Kannst du dir wohl ein Szenario ausmalen, wo das eintreten könnte, dass jmd seine Bauwerke wieder haben will, nachdem er zugelassen hat, dass diese Verwaisen? |